AGBs

AGB - Fotostudio Jan Krüger 



1. *Aufgaben*

a. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle  

künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


b. Der Fotograf wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Spezifikationen und Anforderungen des Kunden erbringen.


c. Der Fotograf behält sich das Recht vor, seine Arbeitsweise und kreative Richtung bei der Erbringung der Dienstleistungen zu bestimmen.


d. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.


e. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für die eigene Verwendung im Internet, Druckerzeugnissen, Messen, Filmen für das Marketing des Auftraggebers bestimmt bzw. Geschäftspartner die für

den Auftraggeber Produkte anbietet. 

   

f. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn 

der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.


2. *Nebenpflichten*

a. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungsund Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


3.  *Zahlungen:*

a. Es kann eine Anzahlung erforderlich sein dieses wird im Vorweg abgestimmt. Der Restbetrag bzw. der gesamte Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

b. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen 

Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


4. *Urheberrechte und Nutzungsrechte:*

a. Der Fotograf behält sich alle Urheberrechte an den erstellten Bildern vor, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

b. Der Kunde erhält das nicht exklusive Recht zur Nutzung der Bilder zu den vereinbarten Zwecken und innerhalb der vereinbarten Grenzen.

c. Jegliche kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

d. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur 

mit deren Einverständnis erfolgen.


5 *Haftungsausschluss:*

a. Der Fotograf haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Probleme, schlechtes Wetter oder Handlungen Dritter.

b. Die Haftung des Fotografen ist auf den Gesamtbetrag der geleisteten Zahlungen beschränkt.


6 *Datenschutz:*

a. Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm 

im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


7 *Sonstiges:*

a. Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.


Stand: 01.Mai 2024




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